
Laut Spiegel Online hat Erdogan jetzt mit der sogenannten Anschlussberufung reagiert. In einem 18-seitigen Schreiben wird Böhmermann Rassismus vorgeworfen, der sich nicht nur gegen Erdogan richte, sondern gegen das gesamte türkische Volk. Dies sei daran zu erkennen, dass während des entsprechenden Beitrags die türkische Fahne zu sehen war und türkische Untertitel eingeblendet wurden. Laut Erdogans Anwalt handle es sich um eine "Beleidigungsorgie mit Worten, die den Kläger genauso treffen sollten, wie in Deutschland lebende Türken seit Jahrzehnten rassistisch beleidigt werden - insbesondere durch rechtsextremistische Kreise". Darüber hinaus würden Beleidigungen mit sexistischem Inhalt in der türkischen Gesellschaft als "besonders schwerwiegend" empfunden. Erdogan sei in seiner Würde als Mensch entkleidet worden. Der Anwalt argumentiert, dass das Gedicht keine Satire sei, sondern diese Kunstform lediglich als Vehikel missbraucht wurde, um Erdogan zu beleidigen.
Nach der Ausstrahlung der betreffenden Ausgabe des "Neo Magazin Royale" vom 31. März 2016 hatte Erdogan neben der zivilrechtlichen Klage auch nach einer strafrechtlichen Verfolgung nach §103 StGB wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts verlangt. Diesem Verlangen stimmte Bundeskanzlerin Angela Merkel zu. Doch die Mainzer Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den ZDF-Moderator im Oktober 2016 eingestellt, da "strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen" waren (TV Wunschliste berichtete). Es entbrannte eine Debatte um den entsprechenden Paragrafen. Merkel und weitere Politiker setzten sich für eine Abschaffung ein. Der Bundesrat stimmte vor wenigen Tagen zu. Zum 1. Januar 2018 wird der Paragraf gestrichen.
12.07.2017 - Glenn Riedmeier/TV Wunschliste
Bild: obs/ZDFneo/Ben Knabe
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