
Sollte es dazu kommen, muss sich das Hanseatische Oberlandesgericht mit dem Fall befassen. Sowohl Böhmermanns als auch Erdogans Anwälte hatten im Vorfeld angekündigt, dass sie im Fall einer Niederlage den weiteren Rechtsweg beschreiten wollen. Das Verfahren hatte bereits im Mai ein Vorspiel, als das Hamburger Gericht in einer einstweiligen Verfügung Böhmermann bis zur endgültigen gerichtlichen Erklärung untersagte, gewisse Aussagen des "Schmähkritik" betitelten Textes zu wiederholen.
Neben der zivilrechtlichen Klage hatte Erdogan auch nach einer strafrechtlichen Verfolgung nach §103 StGB wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts verlangt. Diesem Verlangen stimmte Bundeskanzlerin Angela Merkel zu. Doch die Mainzer Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den ZDF-Moderator im Oktober 2016 eingestellt, da "strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen" waren (TV Wunschliste berichtete).
Darüber hinaus führte der Vorfall dazu, dass der entsprechende Paragraph auf der Streichliste vieler Politiker steht.
10.02.2017 - Glenn Riedmeier/wunschliste.de
Bild: obs/ZDFneo/Ben Knabe
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