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Webseite und/oder Informationen zum Recht heimlicher Aufnahmen (versteckte Kamera)? (20 Antworten)

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Hallo.

Es gab/gibt ja den Bericht von Monitor über den Sozialamt/Ausländeramt-Leiter von Sömmerda.
Monitor hat da im Amtszimmer heimlich inkl. O-Ton gefilmt, wie er den anwesenden Flüchtling "zusammenstauchte" etc..
Mit Gesicht und O-Ton des AMtsleiters wuirde das auch gesendet.

Da stellt sich doch die Frage, was darf man aktuell in Deutschland?
Denn die ARD hat ja keine anderen Rechte als jede Privatperson, die es danach bei YouTube hochlädt.
Und was das "öffentliche Interesse" angeht, da ist ein Rassistischer/Rechter Amtsleiter (Ausländeramt!) wohl kaum eine Ausnahme, vergleichen mit z.B. dem Jobcenter-Sachbearbeiter, der unfreundlich zum Hartz4-Empfänger, und evtl. noch kriminell (theoretisch reicht da ja schon Beleidigung) ist.

Aber auch jede Person auf der Straße (ist zumindest nicht "höchstpersönlich") sollte "Freiwild" für Filmaufnahmen inkl. Ton sein.
Also praktisch "Versteckte Kamera".
Gibt es seit zig Jahren, und man filmt nicht nur heimlich Jedermann ohne dass die etwas "verbrochen" oder sich asozial benommen haben, sondern man zeichnet auch ohne deren Zustimmung den Ton auf.
Also ist es kein Vergehen nach StGB 201 wenn Ich heimlich eine Tonaufnahme von Jemand in der Öffentlichkeit mache.
In einigen Aufnahmen, auch vor zig Jahren, waren die Menschen ja praktisch auch in Gebäuden.
Also auch da kein "StGB 201"?!?
Es ist mir klar, dass die wahrscheinlich die Menschen gefragt haben, ob die das senden dürfen, auch die Jedermanns-Späße wie Parkhausautomaten die mit einer Puppe im Display mit den Menschen reden.
Aber StGB 201 stellt ja schon die heimliche Aufzeichnung selbst unter Strafe.
Egal ob sie die danach fragen.


Wenn das alles nun legal ist, auch heimlich mit Bild und Ton filmen, dann bleibt nur noch der Punkt "Recht am eigenen Bild"...
Der Amtsleiter hatte es scheinbar nicht.
Und den haben Sie auch vorher nicht gefragt, ob sie es veröffentlichen dürfen.
Wenn es da um "öffentliches Interesse" geht, dann dürfte also auch jeder kleine Sachbearbeiter unverfremdet veröffentlicht werden, wenn der sich asozial/kriminell benimmt.
Denn auch da bestünde "öffentliches Interesse". Ob Amtsleiter oder nicht, ist da ja egal.

Aber wo zöge man die Grenze?
Asoziale zufällige Passanten müssen zumindest verfremdet werden, dürfen aber heimlich mit O-Ton aufgezeichnet werden?!?
Szenario:
Man stellt ein Fake-Straßenschild auf.
3M Mast mit 60mm Durchmesser an Fahrrad montieren, und das abstellen.
Oben dran z.B. ein weißen "Zusatzschild" oder gelbes "Hinweisschild".
Beide identisch, bis auf die Farbe. Die haben einen schwarzen Rand.
Das Ortsschild ist so ein Schild.
Darauf könnte stehen "Die Polizei ist ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle".
Zielgruppe dieses "Wesenstest" (wie bei Kampfhunden) wären z.B. alte asoziale Ehepaare.
Dieser Typus fieses Renterpaar, dass besser ins Dritte Reich gepasst hätte.
Richtig obrigkeitshörige erzkonservative "Law&Order"-Untertanen.
Aber natürlich auch einzelne Typen mit socher Gesinnung.
Der Typus der in Mietshäusern den Sherriff und "Chef" markiert und stänkert.

Wenn die das sehen, geht denen der Puls hoch, dazu der typisch Dt. Glaube, dass das was man für verboten hält (bzw. wünscht), auch verboten sein muss.
Sonst gäbe es nicht die "Große Show der Rechtsirrtümer".
Also wird die Polizei gerufen.
Vorher miteinander, und gegenüber der Polizei zeigen Sie dann ihren wahren Charakter.
Und ja, Ich finde auch bei solchen Privatpersonen besteht da öffentlichen Interesse.
Allerdings weiß Ich als "Dissident" wo Ich hier leider lebe, und zumindest das Gesicht verfremden und falls absolut nötig auch die Stimme sollte reichen.
Was aber nicht bedeutet, dass man nicht deren Namen, evtl. sogar Adresse drunter setzt.
Denn "Recht am eigenen Bild" und so ein "Gedöns" gilt ja nur für das Bild, verbietet nicht die Namensnennung.
Auch beim "Persönlichkeitsrecht" sähe Ich da keine Probleme, allerdings ist das schon eine ziemliche Keule/Gummiparagraph.
Wenn Ich wüsste dass der Nachbar wegen Hunde vergiften verurteilt wurde, dann hat man das legitime Recht im Internet etc. darüber zu berichten. Auch den Nachbarn Flugblätter einzuwerfen.....

Die Polizisten sind da viel eher "Freiwild".
Ein Urteil, zuletzt von Verfassungsgericht sagt, dass Polizisten im Dienst sich aufzeichnen lassen müssen, und auch kein Recht haben eine Veröffentlichung zu verbieten.
Auch wenn die Polizisten die diesen Spruch über Polizisten sehen, da evtl. evtl. meinen sie sind alleine, und einen dummen Spruch wie "den würde Ich mir gerne mal vornehmen" etc. ablassen.
Evtl. dann, wenn der Besitzer des Rades/Schildes kommt (absichtlich, als nächste Phase für das Video), diesen beleidigen und evtl. sogar Bedrohen/Nötigen.
Das würde deren Ansehen, und der Polizei schaden.
Aber es ist legal.

Das Gleiche wäre auf einem Weihnachtsmarkt oder vor einer Kirche mit "Der Gottesglaube ist eine infantile Neurose mit Vaterkomplex (nach Sigmund Freud eine Geistesstörung)" denkbar.


Ich hoffe hier alle Möglichen Punkte in den Szenarien untergebracht zu haben.
Ach ja, "Beleidigung" trifft im ersten Fall nicht zu.
Der Spruch von Dr. Brosa mit der Polizei wurde von einem Gericht für legal befunden.
Er hatte ihn auf einer öffentlichen Veranstaltung unter anwesenden Polizisten durch ein Mikrofon gesagt...



Danke,
Tobias Claren

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